§ 37 Verlängerung durch Gebührenzahlung
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 17.12.2002 – 27 W (pat) 73/01
- BPatG, 03.08.2017 – 25 W (pat) 1/17Markenbeschwerdeverfahren – "´roundMedia" - Teillöschung nach Umklassifizierung und Teilverlängerung – zur Verlängerung der Schutzdauer einer Marke - laufende Anpassungen der Klasseneinteilung der Internationalen Klassifikation – hinzugekommmene zusätzliche Klassen gegenüber der Klassifikation zum Zeitpunkt der Anmeldung – Erfordernis der Zahlung weiterer Klassengebühren - gezahlte Verlängerungsgebühren reichen nicht aus - Teillöschung
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Bei der Zahlung der Verlängerungsgebühren nach § 47 Abs. 3 des Markengesetzes sind die Registernummer und der Name des Inhabers der Marke sowie der Verwendungszweck anzugeben.